Sterbekasse Geesthacht
Eine Sterbegeldversicherung ist so wichtig wie ein Testament.
Der Tod eines nahe stehenden Menschen bedeutet eine Verlusterfahrung und ist mit Trauer verbunden. Der Verlust eines Angehörigen trifft jeden schmerzhaft. Wenn ein Angehöriger stirbt, sind die Hinterbliebenen sowohl organisatorisch als auch finanziell gefordert.
Eine gute Möglichkeit, Vorsorge für die anfallenden Kosten zu treffen, bietet der Abschluss der Sterbegeldversicherung über die Sterbekasse Geesthacht von 1923.
Ab dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld endgültig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entfallen.
Auf einen Blick die Vorteile
- Sterbegeld nach selbst gewählter Leistungsstufe
- Keine Wartezeit bei Unfalltod
- Aufnahme bzw. Höherversicherung ab einem Alter
von 15 Jahren bis 66 Jahren möglich - Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern
bis Vollendung des 15. Lebensjahres - Beitragsfrei ab dem vollendeten 85. Lebensjahr
- Keine Abschlussprovisionen