Leistungen

Höhe des Sterbegeldes

Die Höhe des Sterbegeldes kann grundsätzlich frei vereinbart werden.
Ergänzend zur Hauptversicherung mit 378,00 € Sterbegeld können
bis zu 28 Zusatzversicherungen zu jeweils 204,00 € Sterbegeld abgeschlossen werden.

In der Höchstversicherung werden damit 6.090,00 € Sterbegeld geleistet.

Beispiel:

Bei Aufnahme einer 30-jährigen Person in die niedrigste Versicherungsklasse beträgt 
der jährliche Beitrag 7,80 € bei einem Sterbegeld von 378,00 € .
Bei einer Höchstversicherung mit einem Sterbegeld von 6.090,00 € wäre für diese 30-jährige Person ein Jahresbeitrag von 125,40 € zu zahlen, oder monatlich 10,45 € .
Die Beiträge für andere Altersgruppen bzw. andere Sterbegeldhöhen entnehmen Sie bitte der Satzung (Beitrags- und Leistungstabelle/ Stand 01.01.2019).

 

Leistungsanspruch

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nur für Mitglieder, die der Kasse mindestens 6 Monate angehört haben. Bei Unfalltod entfällt diese Wartezeit.

 

Ergänzend ist  grundsätzlich eine Überschussbeteiligung in Form eines Gewinnzuschlages zum Sterbegeld vorgesehen. Ob und in welcher Höhe ein Gewinnzuschlag gezahlt werden kann, wird regelmäßig in einem versicherungsmathematischen Gutachten geprüft.

Seit 2016 kann aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase b.a.w. kein Gewinnzuschlag bzw. keine Gewinnbeteiligung mehr gezahlt werden.