Leistungen
Höhe des Sterbegeldes
Die Höhe des Sterbegeldes kann grundsätzlich frei vereinbart werden.
Ergänzend zur Hauptversicherung mit 378,00 € Sterbegeld können
bis zu 28 Zusatzversicherungen zu jeweils 204,00 € Sterbegeld abgeschlossen werden.
In der Höchstversicherung werden damit 6.090,00 € Sterbegeld geleistet.
Beispiel:
Bei Aufnahme einer 30-jährigen Person in die niedrigste Versicherungsklasse beträgt
der jährliche Beitrag 7,80 € bei einem Sterbegeld von 378,00 € .
Bei einer Höchstversicherung mit einem Sterbegeld von 6.090,00 € wäre für diese 30-jährige Person ein Jahresbeitrag von 125,40 € zu zahlen, oder monatlich 10,45 € .
Leistungsanspruch
Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nur für Mitglieder, die der Kasse mindestens 6 Monate angehört haben. Bei Unfalltod entfällt diese Wartezeit.
Ergänzend ist grundsätzlich eine Überschussbeteiligung in Form eines Gewinnzuschlages zum Sterbegeld vorgesehen. Ob und in welcher Höhe ein Gewinnzuschlag gezahlt werden kann, wird regelmäßig in einem versicherungsmathematischen Gutachten geprüft.
Seit 2016 kann aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase b.a.w. kein Gewinnzuschlag bzw. keine Gewinnbeteiligung mehr gezahlt werden.